Bürgerentscheid zum Stadthallenareal


Verhindern Sie riskantes Handeln der Stadtverwaltung
Gehen Sie unbedingt zur Wahl
Stimmen Sie mit
Nein
um Schaden von der Stadt und den Bürgern abzuwenden.



Wir diskutieren gerne mit Ihnen über dieses Thema und laden Sie ein zu einer Informationsveranstaltung am 17. Januar in der Stadthalle in Riedlingen.

Deshalb sollten Sie gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen:
  • Die Verwaltung legt die Fakten nicht voll auf den Tisch
  • weigert sich, ihre Beschlussvorschläge zu veröffentlichen
  • ist parteiisch
  • versucht Sie als Wähler einzulullen
Über was soll eigentlich abgestimmt werden, laut Stimmzettel "das Stadthallenareal gemäß dem Vorschlag der Verwaltung" zu entwickeln und zu bebauen. Bürgermeister Schafft bestreitet allerdings, dass es überhaupt einen Vorschlag der Verwaltung gibt. Es gibt allerdings sehr wohl Vorlagen der Verwaltung, die sind Nichtöffentlich und dürfen dem Bürger also nicht zur Kenntnis gegeben werden.

Sie als mündiger Bürger sollten sich dies nicht bieten lassen. Gehen Sie deshalb in jedem Falle zur Wahl und stimmen Sie mit NeinNein gegen die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.5.2018 um gute Ideen für Riedlingen möglich zu machen.




Die zentralen Fragen:
I. Wird aus Ihrer Sicht in Riedlingen ein weiterer Vollsortimenter gebraucht?
II. Was geschieht mit der Stadthalle?
III. Ist die Finanzierung der geplanten Projekte sicher?
IV. Was geschieht mit den zentrumsnahen Parkplätzen?
V. Was steht in den Beschlussvorlagen für den Gemeinderat?
VI. Soll das Stadthallengelände in wesentlichen Teilen einem Investor überlassen werden?



I. Ansiedlung eines Vollsortimenters.
Nach den Plänen der Verwaltung soll auf dem Stadthallengelände in Verbindung mit einem Müller-Markt ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden. Bei der Bürgerbefragung äußerten sich nur 1 % als unzufrieden mit dem Lebensmittelangebot in Riedlingen, alle anderen sahen keinen weiteren Bedarf. In Kürze eröffnet zudem in einer Nachbargemeinde ein Vollsortimenter, dadurch wird der Bedarf noch geringer.

Die Folgen und Risiken.

Wenn ein Vollsortimenter kommt wird der Verkehr in heute schon stark belasteten Straßen, der Hindenburgstraße, Weiler- und Gammertingerstraße, sowie der Halden- und Kirchstraße stark zunehmen und damit die Belastung der Anwohner. Wenn die erforderlichen Umsätze nicht erreicht werden besteht die Gefahr, dass die Geschäftsräume leer stehen.

Wir halten die Ansiedlung eines Vollsortimenters für absolut falsch und unverantwortlich. Wenn das Investorenkonzept schief geht, haben wir zum Schluss eine Gewerbebrache auf dem Stadthallengelände, keine Stadthalle mehr und eine stark beeinträchtigte Innenstadt. Es gibt leider aus den letzten Jahren zahlreiche Beispiele in anderen Gemeinden, wo genau dies geschehen ist.

Informationen hierzu finden Sie unter:

www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/dead-malls-wenn-einkaufszentren-verfallen/20512244.html.

• Illertissen, wo das Geschäft Feneberg mangels Umsatz schließt.
www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/Feneberg-Umsaetze-hinter-Erwartungen-id38492967.html

• Ulm Sedelhöfe, wo man sich einem Investor anvertraute und die Gemeinde anschließend viel Geld aufwenden musste, um die Schäden auszugleichen. Siehe: www.sedelhoefe.ulm.de/news.php


II. Stadthalle

Bei der Bürgerbefragung zur Entwicklung des Stadthallenareals gab es auch Fragen zur Stadthalle. Dabei handelte es sich allerdings um Suggestivfragen, positive Antworten wurden den Abstimmenden geradezu in den Mund gelegt.

Eine der Fragen zu einer Sanierung der Halle "Die aktuelle Nutzung der Stadthalle rechtfertigt diese hohe Summe nicht. Ich bin dafür, dass man dieses Geld in eine neue Riedlinger Multifunktionshalle investiert".
Wer sollte hier mit nein Antworten.

Befragung - Abastz 7.2

Befragung - Abastz 7.3

Befragung - Abastz 7.4

Wir halten dies auch für richtig, sind aber der Meinung, dass die alte Stadthalle erst dann abgebrochen werden darf, wenn die Finanzierung einer neuen Halle gesichert ist und umgehend mit dem Bau einer neuen begonnen werden kann.

Die entscheidende Frage hierzu wurde bei der Befragung leider nicht gestellt nämlich: Stimmen Sie zu, die Halle sofort abzubrechen und wegen der ungesicherten Finanzierung das Risiko einzugehen, auf sehr viele Jahre ggf. keine Stadthalle zu haben.

Fakt ist:
Nach den derzeit bekannten Plänen und Überlegungen der Krause-Gruppe, die von der Verwaltung favorisiert werden, muss die Stadthalle sofort abgebrochen werden, weil ein großer Teil des Grundstücks auf dem die Halle steht, für die das neue Vorhaben benötigt wird. Das angedachte Finanzierungskonzept für eine neue Halle ist absolut unrealistisch und deshalb ist völlig offen, wann ein Neubau einer Stadthalle möglich wird.

Beim Konzept des Gemeinderates mit einer schrittweisen Entwicklung kann die Stadthalle zunächst bestehen bleiben, auch weil kein Vollsortimenter angesiedelt und deshalb weniger Fläche benötigt wird.




III. Die Finanzierung der geplanten Projekte
Die bisher vorliegenden Finanzierung Zahlen sind irreführend und nicht korrekt dargestellt. Die Zahlen auf der Unterschriftenliste des Antrages für ein Bürgerbegehren sind unvollständig.

Es fehlen z.B. die Ersatzbeschaffung von Räumen für das Jufo und die Mehrwertsteuer (MWSt) ist nicht einbezogen.

Es wird unterstellt, dass die MWSt zu 100 % erstattet wird, dies hätte jedoch gravierende Auswirkungen auf die künftige Nutzung der Halle. Um die Folgen richtig einschätzen zu können, ist die Einbeziehung der MWSt in die Kosten zwingend erforderlich. Bei 100 % Erstattung der MWSt (Vorsteuer) ist die Folge, dass die Stadt die Halle für eigene Zwecke nicht mehr nutzen darf, ansonsten muss die erstattete Vorsteuer wieder zurückbezahlt werden.

Die Halle kann dann nur noch an andere vermietet werden und es muss dann zur Miete immer zusätzlich auch Mehrwertsteuer berechnet werden. Dies wäre ein großer Nachteil für die Bürger und die Vereine der Stadt.

Eine große Mehrheit des Gemeinderates ist deshalb der Meinung, dass man sich allenfalls die Hälfte der Vorsteuer erstatten lassen sollte, um künftig auch eine eigene Nutzung der Halle zu ermöglichen. Weiter unterstellt die Stadt eine Fördermittelquote von 40 %, dies entspricht nicht den Erfahrungswerten, diese betragen in der Regel nur 25 %.



Die Deckungslücke könnte sich noch erhöhen, wenn auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofes Altlasten festgestellt werden, die beseitigt werden müssen.
Realistisch müsste die Stadt fast 5 Mio € für eine neue Stadthalle aufbringen.
Dies ist bei der Finanzsituation und den noch anstehenden weiteren wichtigen Projekten der Stadt, z.B. Gesundheitszentrum, Kindergärten, auf viele Jahre nicht möglich.
Die Stadthalle muss nach den Plänen der Stadt aber jetzt abgebrochen werden, der Neubau einer Stadthalle rückt mangels Geld jedoch in weite Ferne.



IV. Zentrumsnahe Parkplätze
Nach dem Verwaltungsvorschlag fallen viele stadtnahe öffentliche Parkplätze weg. Viele Menschen, die die Altstadt oder die Mißmahl'schen Anlagen besuchen wollen, suchen günstige, zeitlich nicht befristete Parkplätze im näheren Bereich. Den vorgesehenen Maßnahmen fallen viele dieser Parkplätze zum Opfer, dies bedeutet ebenfalls massive Nachteile für Besucher der Innenstadt. Bei der durchgeführten Bürgerbefragung war der Erhalt dieser Parkplätze ein großes Anliegen.




V. Beschlussvorlagen für den Gemeinderat
Der folgende Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wurde auf Antrag der Mehrheit des Gemeinderates ersetzt: Gemeinderatssitzung vom 7.5.2018, Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung des Stadthallenareals - Grundsatzbeschluss

1. Dank an die Bürgerschaft für die engagierte und konstruktive Bürgerbeteiligungen sowie an die Projektbeteiligten für deren konstruktives und sachdienliches Engagement.

2. Die Ausführungen Ziff. 1 bis 22 zuzüglich der Ergebnisse ist Diskussionsprozesses bis heute werden zur Kenntnis genommen.*

3. Die Verwaltung wird mit der Weiterentwicklung des Stadthallenareals beauftragt, insbesondere
a. sind sich Verwaltung und Gemeinderat einig in dem Wunsch, die Viehzentrale in Riedlingen zu halten
b. wird dem Anliegen der Vion Gruppe zur Abwicklung der Grundstücksübernahmen an die Krause-Gruppe Rechnung getragen.
c. ist die Durchführung des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens unter Berücksichtigung folgender Punkte voranzutreiben: Hotel, Outdoor, Stadthalle, Einzelhandel
d. wird der Einzelhandel inhaltlich überprüft. Die Verwaltung prüft Alternativen zum Lebensmittelhandel (Vollsortimenter) mit den Anbietern Rossmann, Müller sowie den Investoren. Dazu sind Vertreter von Müller, Rossmann und den Investoren zur nächsten möglichen Sitzung des Bau- und Umweltausschuss ist einzuladen. Die Planskizze von Stadtrat Mark sowie die Planskizze von Wirtschaftsförderer Leitz werden dem Büro Sieber zur Überarbeitung und fachlichen Stellungnahme zugeleitet. Über die Ergebnisse der fachlichen Beurteilung wird der Bau- und Umweltausschuss vorab informiert.
e. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausarbeitung eines Raumprogramms für eine neue Stadthalle nebst Bürgerbeteiligungsprozess einzuleiten. Ziel im Verfahren sind eine maximale Bauzeit einer neuen Stadthalle von höchstens zwei Jahren. Die Planungen zum Raumprogramm nebst Bürgerbeteiligungsprozess sollen parallel zum Bebauungsplan Verfahren durchgeführt werden.

4. Auf Grundlage des Angebots der Krause-Gruppe werden die Verhandlungen zur Grundstücksübernahme Inklusiv Fassadenwettbewerb und Abriss durchgeführt. Die Grundstücksflächen sind im weiteren Verfahren zu berechnen. Basis ist der Aufteilungsplan vom 3.5.2018 (Anlage 1).

5. Ziel des weiteren Verfahrens ist es, zum Entscheidungszeitpunkt über den Bebauunsplan vor dem Abriss der jetzigen Gebäude für die Jugend- und Vereinsräume eine adäquate Nachnutzung zu finden.

Abweichender Beschlussvorschlag (mehrere Fraktionen)

3b. wird dem Anliegen der Vion Gruppe zur Abwicklung der Grundstücksübernahmen an die Krause-Gruppe Rechnung getragen. Zusätzlich wird die Stadtverwaltung beauftragt in enger Abstimmung mit der VZ Kaufverhandlungen mit der VION-Gruppe aufzunehmen.

*Anmerkung zu 2. Die Ausführungen Ziff. 1 bis 22 dürfen laut Festlegung des Bürgermeisters nicht veröffentlicht werden.

Der obige vorgelegte Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat bei der Sitzung aufgrund der offenen Fragen verworfen und auf Antrag der Mehrheit des Gemeinderates ersetzt, durch den nachstehenden rechtsgültigen Beschluss.


"Grundsatzbeschluss Stadthallenareal" des Gemeinderates vom 28.05.2018
(GR 49/2018). Wiedergegeben ist der Beschluss im Wortlaut des ausgefertigten Protokolls der Sitzung:

1. Erstellung eines mehrstufigen Bebauungsplans (Umsetzung in Teilabschnitten), abgestufter Flächenzugriff, Realisierung in Teilabschnitten je nach Verfügbarkeit von Flächen und Finanzen.

2. Parallel dazu werden die Gespräche mit den Investoren und sonstigen Interessierten (hierzu gehört auch die Fa. Eberhardt mit dem alten Postgebäude) über die Umsetzung der vom Gemeinderat gewünschten Maßnahmen.

3. Auf dem Stadthallenareal soll möglichst im vorderen Bereich ein Drogeriemarkt angesiedelt werden. Ein Lebensmittelmarkt ist hier nicht erwünscht.

4. Die bereits vorhandenen Lebensmittelmärkte genießen Bestandsschutz und sollen in die Beplanung miteinbezogen werden.

5. Entlang des Hochwasserkanals soll ein Hotel errichtet werden. Dies muss in enger Abstimmung mit der Planung für die "Gartenschau" erfolgen. Dies betrifft auch den Outdoorbereich sowie die künftige Lage der Wohnmobilstellplätze.

6. Die im weiteren Verlauf des Kanals vorhandenen Gebäude bleiben zunächst bestehen, soweit sie nicht für den Bau eines Hotels benötigt werden, und kein Ersatz für die bisherige Nutzung geschaffen worden ist.

7. Die Stadthalle bleibt bestehen, bis Klarheit besteht, ob eine Sanierung oder ein Neubau erfolgen soll und die Finanzierung dieser Maßnahme möglich ist. Der Zeitraum ohne Stadthalle sollte zwei Jahre nicht überschreiten.

8. Der Viehzentrale wird die gewünschte Entwicklung am Standort ermöglicht (keine Wohnbebauung, Kauf der Fläche von Vion für den geplanten Wendehammer).

9. Das Restgelände des Schlachthofs wird von der Stadt gekauft (Mittel stehen im Haushalt bereit).

10. Die weiteren Beratungen finden im Gesamtgremium statt.

Gegen diesen Beschluss richtet sich nun der Bürgerentscheid.



VI. Nach dem Verwaltungsvorschlag wird vorrangig ein Investor das Sagen haben
Dies belegt der folgende Auszug aus dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 7. Mai 2018. Dort wird unter Punkt b vorgeschlagen: "wird dem Anliegen der Vion Gruppe zur Abwicklung der Grundstücksübernahmen an die Krause-Gruppe Rechnung getragen."

Mit dieser Formulierung wird zugestimmt, dass wesentliche, zentral gelegene private Grundstücksflächen, in das Eigentum der Krause-Gruppe übergehen. Diese erhält somit als Besitzer maßgebenden Einfluss auf die weitere Entwicklung des Stadthallenareals.

Für die Umsetzung des von der Krause-Gruppe geplanten Konzeptes mit einem Müller Markt und einem Vollsortimenter benötigt die Gruppe noch weitere Flächen die der Stadt gehören.

Diese hierzu noch von der Stadt benötigten Grundstücke müssen dann ebenfalls an die Krause-Gruppe abgegeben werden, an wen sonst? Man liefert sich damit einem Investor weitgehend aus und verliert weitgehenden Einfluss auf künftige Gestaltung und Entwicklung des Geländes.




Kein Abriss auf gut Glueck. Gute Ideen für Riedlingen möich machen

Wir als Bürger und Gemeinderäte in Riedlingen sind der Meinung, dass die Vorgehensweise der Stadtverwaltung, bei der Umgestaltung des Stadthallenareals, sich für unsere Stadt sehr nachteilig auswirken kann.

Wir sind der Meinung, dass dieses Risiko nicht eingegangen werden darf. Aus diesem Grunde ist auch eine sehr große Mehrheit des Gemeinderates (25 zu 8) gegen den Verwaltungsvorschlag. Am 7.5.18 wurde deshalb einem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt, sondern eine andere Vorgehensweise beschlossen. Nach erfolgtem Widerspruch des Bürgermeisters wurde der zuvor gefasste Beschluss am 28.5.2018 erneut durch den Gemeinderat bestätigt.

In der Folge wurde dann von 2 Bürgern ein Bürgerentscheid angestrebt. Bei der Werbung für diesen wurde bereits mit nicht haltbaren Zahlen geworben und nach unserer Kenntnis wurden auch nicht alle Fakten offen auf den Tisch gelegt.
Dieser Bürgerentscheid findet nun am 27.1.18 statt und Sie erhalten eine Informationsbroschüre zum Thema Bürgerentscheid-Stadthallenareal. Diese Broschüre soll eigentlich dazu dienen, die Bürger umfassend über das Thema zu informieren, damit diese eine sachgerechte Entscheidung treffen können. Leider ist dies aber nicht möglich, es kann nicht ausgewogen über Pro und Contra informiert werden.

Den Befürwortern des Verwaltungskonzeptes stehen in dieser Broschüre 9,5 Seiten zur Verfügung, die große Mehrheit der Gemeinderäte die das Projekt kritisch sehen, haben nur 2,5 Seiten für ihre Begründung zu Verfügung.

Uns ist es wichtig, Ihnen die Argumente umfassend darzulegen, die gegen den Verwaltungsvorschlag sprechen. Wir möchten Ihnen die notwendigen Informationen zukommen lassen, um Sie in die Lage zu versetzen, sich ein eigenes Urteil zu bilden um dann sachgerecht entscheiden zu können.

Informationsveranstaltung

der Gemeinderäte der Freien Wähler, WIR, SPD, Grüne und Mut tut gut!, sowie ein Gemeinderat der CDU

Donnerstag, den 17. Januar 2019 in der Stadthalle in Riedlingen

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Josef Martin
Färberweg 20
88499 Riedlingen

Kontakt:

E-Mail: stadthallenareal@t-online.de